Mediationsausbildung

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Mediationsgesetz

Schlichten statt richten
Fr, 16.12.2011 Pressemitteilung des BMJ


Häufig lässt sich Streit außerhalb der Gerichte beilegen. Ein neues Gesetz soll die Mediation und andere Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Auseinandersetzungen fördern.
Der Bundestag hat am 15. Dezember 2011 einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung  in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Die Bundesregierung hatte im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Unabhängige Mediatoren - vollstreckbare Vereinbarungen
Mit dem Gesetz trägt die Bundesregierung den neuesten Entwicklungen in der Schlichtungskultur Rechnung. Er soll die Eigenständigkeit der Streitparteien stärken  und gleichzeitig helfen, die Gerichte zu entlasten. Die Mediation soll damit als eine wichtige Form der Konfliktbeilegung eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Das Gesetz beschreibt unter anderem die wesentlichen Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren und soll deren Neutralität und Unabhängigkeit sichern. Außerdem wird die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden,  erleichtert.

Vertraulichkeit gewährleisten
Für Mediatorinnen und Mediatoren soll zudem ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens gewährleisten.
Die so genannte Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem streitende Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dazu ziehen sie einen fachlich ausgebildeten neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis  heran.

Nach einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach ist die Hälfte der Bevölkerung der Auffassung, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe  von Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.

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